Allgemeine Mietbedingungen
Version: Oktober 2024
EV Camper EV Camper Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Verträge zwischen BV (im Folgenden auch als "Vermieter", "wir", "uns" oder "unser" bezeichnet) und der (juristischen) Person, die ein Fahrzeug vom Vermieter mietet (im Folgenden auch als "Mieter" oder "Sie" bezeichnet). Diese Mietbedingungen sind auf der Website www.EV-Camper.eu verfügbar und bei der Handelskammer hinterlegt. Die Bedingungen wurden so weit wie möglich in normaler Sprache verfasst, aber leider kommen wir manchmal nicht um die Verwendung der Rechtssprache herum.
Die Mietbedingungen sind in niederländischer, englischer und deutscher Sprache verfügbar. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Widersprüchen zwischen der niederländischen Fassung dieser allgemeinen Mietbedingungen und den Fassungen in anderen Sprachen ist der niederländische Text maßgebend. Die niederländische Fassung dieser allgemeinen Vermietungsbedingungen ist die offizielle und für alle Parteien verbindliche Fassung.
Was kannst du von uns als Vermieter erwarten?
EV Camper stellt sicher, dass das von dir gebuchte elektrische Wohnmobil (im Folgenden "Camper-Van" genannt) bei der Abreise vollständig einsatzbereit ist, sauber und gut gewartet ist, eine volle Batterie hat und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Außerdem stellen wir sicher, dass ein vollständiges Inventar vorhanden ist. Eine Übersicht über das Inventar kannst du auf der Website einsehen, und du erhältst außerdem eine E-Mail zur Vorbereitung deiner Reise. Wenn du Optionen gebucht hast, sorgen wir natürlich dafür, dass diese bei der Abfahrt vorhanden sind.
Was erwarten wir von dir als Mieter?
Von dir als Mieter erwarten wir vor allem, dass du den Camper-Van bestimmungsgemäß nutzt und sachgerecht und sorgfältig behandeln. Und dass du dich bei Problemen mit uns über eine Lösung in Verbindung setzt.
Um den Camper-Van mitnehmen zu können, müssen natürlich der Mietpreis und die Kaution bezahlt worden sein. Außerdem benötigst du als Mieter während der gesamten Mietdauer einen gültigen europäischen Reisepass und Führerschein. Von beidem werden wir eine Kopie anfertigen, die nach Beendigung der Buchung vernichtet wird.
Der Camper-Van darf nur vom Mieter selbst oder von registrierten Mitreisenden gefahren werden. Du darfst den Camper-Van nur selbst nutzen, also nicht an Dritte nutzen/verleihen oder (weiter)vermieten. Die Fahrer müssen seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen europäischen Führerscheins (Klasse B) sein und ein Mindestalter von 22 Jahren haben, es sei denn, wir vereinbaren etwas anderes. Wir fertigen auch von den Führerscheinen der Beifahrer eine Kopie an, die nach Beendigung der Buchung vernichtet wird.
Du nutzt den Camper-Van sorgfältig, sicher und ausschließlich als Camper. Illegale Aktivitäten, der Transport von gefährlichen Stoffen, das Abschleppen anderer Fahrzeuge, der Transport von Gütern oder Personen gegen Bezahlung, die Nutzung für Schulungen, Fahrstunden, Wettbewerbe oder Rallyes und alles andere, was du dir vorstellen kannst, was nichts mit Camping zu tun hat, sind also nicht erlaubt. Der Camper-Van darf auch nicht über längere Zeit auf schlechten oder unbefestigten Straßen gefahren werden.
Während der Mietzeit gehst du sorgsam mit dem Camper-Van um und hältst dich an alle Anweisungen, die EV Camper gibt. Du benutzt die Camper-Van nicht in einer Weise, die den Interessen des Vermieters zuwiderläuft oder zuwiderlaufen könnte.
Der Fahrer von Camper-Van nimmt während und vor dem Fahren von Camper-Van keinen Alkohol, keine Drogen oder Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, und hält sich stets an die Verkehrsregeln des Landes, in dem sich Camper-Van befindet.
In der Camper-Van darf nicht geraucht werden, und die Camper-Van muss am Ende des Mietzeitraums sauber, rauch-, haar- und geruchsfrei zurückgegeben werden.
Wenn du vermutest, dass bei der Verwendung des Camper-Van ein Schaden oder ein Motor- oder mechanischer Defekt aufgetreten ist, setze dich bitte umgehend mit uns in Verbindung, damit wir dich beraten und weitere Anweisungen geben können.
Die Nutzung von Camper-Van, des Inventars und des Zubehörs erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters.
Buchung
Die Buchung eines Camper-Van erfolgt durch eine Buchung auf unserer Website www.EV-Camper.eu oder durch eine persönliche Anfrage. Die Buchung umfasst den Zeitpunkt der Abholung und Rückgabe, die persönlichen Daten des Mieters und des/der Mitreisenden, die gebuchten Zusatzoptionen, den Mietpreis, die Kaution und die eingegangenen Zahlungen.
Indem du eine Reservierung vornimmst und eine Anzahlung von 30% leistest, erklärst du, der Mieter, dass du mit diesen allgemeinen Mietbedingungen einverstanden bist und dass du eine Kopie davon erhalten hast. Die Reservierung ist endgültig, sobald die Anzahlung eingegangen ist und die Reservierung von EV Camper bestätigt wurde.
Eine Reservierung über www.EV-Camper.eu gilt als rechtsgültige Willenserklärung. Eine Reservierung ist nicht unverbindlich und gilt als Absichtserklärung des Mieters, einen Vertrag mit dem Vermieter auf der Grundlage dieser Mietbedingungen zu schließen. Der Vertrag zwischen Vermieter und Mieter kommt mit der Bestätigung der Reservierung durch den Vermieter zustande.
Zahlung
Bei der Buchung leistst du eine Anzahlung von 30% des Mietpreises. Die restlichen 70% müssen spätestens 30 Tage vor Buchungsbeginn bezahlt werden. Bei einer Buchung, die innerhalb von 30 Tagen beginnt, zahlst du sofort den vollen Mietbetrag. Die Kaution muss spätestens bei der Abreise gezahlt werden.
Bei Abholung der Camper-Van ist die gesamte Miet- und Kautionssumme zu entrichten. Bei der Rückgabe des gemieteten Camper-Van am Ende des Mietzeitraums wird die Kaution nach Abzug von Kosten und/oder Entschädigungen für Schäden, Reinigung und/oder andere ausstehende Gebühren in der gleichen Weise an den Mieter zurückerstattet, in der die Kaution vom Mieter gezahlt wurde.
Sollte die Zahlung durch den Mieter nicht bis zu dem in der Buchung angegebenen Datum erfolgen, hat EV Camper das Recht, die Buchung einseitig zu stornieren. Die Forderung der ausstehenden Zahlungen kann in diesem Fall an ein Inkassobüro übertragen werden. Die daraus resultierenden (außer-)gerichtlichen Kosten sowie die fälligen gesetzlichen Zinsen gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
Abbrechen
Es ist natürlich nicht zu hoffen, aber es kann immer passieren, dass du deine Reise aus irgendeinem Grund stornieren musst. Stornierungen können per E-Mail an info@ev-Camper-Van.eu vorgenommen werden und sind endgültig, sobald die Stornierung von uns bestätigt wurde. Als Stornierungsdatum gilt das Datum des Eingangs der E-Mail bei EV Camper.
Leider fallen bei einer Stornierung Gebühren an, die umso höher sind, je näher das Abreisedatum liegt. Die Stornogebühren werden als Prozentsatz der Gesamtmiete berechnet und sind wie folgt:
Mehr als 12 Wochen vor der Abreise: 30
12 Wochen oder weniger vor der Abreise: 60
6 Wochen oder weniger vor der Abreise: 90%.
1 Woche oder weniger vor der Abreise: 100%.
Solltest du den Camper-Van vor Ablauf der Mietzeit zurückgeben wollen, erhältst du keine Erstattung des Mietpreises (oder eines Teils davon). Eine Reiserücktrittsversicherung wird in jedem Fall empfohlen.
Abholen des Camper-Vans
Die Abholung der Camper-Van ist zu den in der Buchung angegebenen Zeiten möglich. Die Mietdauer beginnt und endet zu den in der Buchung angegebenen Zeiten.
Bei der Abholung wird dir genau erklärt, wie alles funktioniert, und du erhältst ein übersichtliches Handbuch. Gemeinsam gehen wir durch das Camper-Van , um eventuelle Schäden zu dokumentieren, gegebenenfalls mit Fotos. Natürlich stellen wir sicher, dass alle Formalitäten in Ordnung sind (Zulassungsbescheinigung, Versicherung).
Zum Schluss gehen wir die Checkliste Camper-Van durch und halten alles ordentlich fest. Die Checkliste wird von Vermieter und Mieter unterschrieben. Bei der Rückgabe der Camper-Van nehmen wir die Checkliste wieder heraus und schließen die Buchung gemeinsam ab.
Sollten wir aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein, dir den gemieteten Camper-Van rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, sind wir berechtigt, dir innerhalb von 48 Stunden einen Ersatz Camper-Van zur Verfügung zu stellen und ansonsten den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen oder für beendet zu erklären. Der Mietpreis wird dann zurückerstattet, zuzüglich einer Entschädigung von 15 € pro Tag, an dem der Mieter den Camper-Van nicht nutzen konnte.
Die Abgabe der Camper-Van
Leider haben alle guten Dinge ein Ende, so dass am Ende des Mietzeitraums auch Camper-Van zurückgegeben werden muss. Der späteste Zeitpunkt dafür wird bei der Buchung angegeben, aber es ist immer schön, eine Nachricht über die erwartete Ankunftszeit zu erhalten.
Der Camper-Van muss in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem er erhalten wurde, mit einer mindestens zu 80% gefüllten Batterie. Wenn der Camper-Van nach unserer Meinung nicht oder unzureichend gereinigt zurückgegeben wird, betragen die Reinigungskosten mindestens 50 €. Und wenn du es wirklich zu bunt getrieben hast, können bei schwerer Verschmutzung zusätzliche Kosten berechnet werden.
Wenn du zurückkommst, gehen wir noch einmal gemeinsam über Camper-Van und füllen die Checkliste aus, die wir auch bei Ihrer Abreise ausgefüllt haben. Falls erforderlich, machen wir auch wieder Fotos. Wenn der Akku nicht zu 100 % voll ist, notieren wir den verbleibenden Prozentsatz. Die Ladekosten für den verbleibenden Teil gehen zu Lasten des Vermieters. Zum Schluss unterschreiben wir beide noch einmal die Checkliste zur Genehmigung.
Sollte sich bei der Rückgabe von Camper-Van herausstellen, dass die Camper-Van beschädigt ist oder Teile des Inventars fehlen und/oder beschädigt sind, werden die Kosten dafür bis zu einem Höchstbetrag entsprechend der Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt.
Wird der Camper-Van nicht rechtzeitig an EV Camper zurückgegeben, endet die Nutzung zu dem in der Buchung genannten Zeitpunkt, während die Bestimmungen dieser Mietbedingungen in Kraft bleiben. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die zusätzlichen Kosten für den Zeitraum, in dem Camper-Van später zurückgegeben wurde, in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, dir alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe des Camper-Van entstanden sind, einschließlich aller Nebenkosten in Rechnung zu stellen. Dazu gehören die Mietkosten, die Kosten für die Unterbringung der neuen Mieter, zusätzliche Personalkosten, Einstellungskosten und eventuell anfallende zusätzliche Reisekosten.
Versicherung, Schaden und Selbstbeteiligung
Unsere Camper-Vans verfügen über eine umfassende Versicherung, die in allen Ländern gilt, die in der internationalen Versicherungsbescheinigung (der "grünen Karte") aufgeführt sind. Alle Länder, die unter diesen Versicherungsschutz fallen, können mit der Camper-Van besucht werden, mit Ausnahme der Länder, für die während der Mietdauer ein negativer Reisehinweis mit dem Code Orange oder Rot gilt (siehe www.nederlandwereldwijd.nl/reisadvies).
Die von EV Camper angebotene Versicherung umfasst folgende Leistungen:
Gesetzliche Haftung
Casco
Schäden für die Insassen
Pannenhilfe einschließlich Ersatztransport oder Unterkunft
Pannenhilfe wird über die Notrufzentrale geleistet. Notwendig werdende Hotel-/Taxikosten sollten immer vorab mit der Notrufzentrale abgestimmt werden. Personenschäden sind nicht abgedeckt. Hierfür wird eine Reise- und/oder Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
Die Selbstbeteiligung des Mieters beträgt 1000 € bzw. 1250 € (für Fahrer unter 24 Jahren) pro Fahrzeug und Mietzeitraum und Schadensfall, unabhängig von der Frage des Verschuldens. Der Mieter hat vor Beginn der Mietzeit eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung zu hinterlegen.
Als Mieter haftest du bei Schäden an Camper-Van, dem Inventar und/oder (Eigentum von) Dritten durch Verlust, Diebstahl, einen Verkehrsunfall, mechanische Defekte, Beschlagnahme oder einen ein- oder zweiseitigen Schaden, ob absichtlich oder unabsichtlich, für einen Höchstbetrag gemäß der Selbstbeteiligung. Die Schäden, für die du haftest, werden von der Kaution abgezogen. Schäden und/oder Kosten, die von nicht in der Buchung genannten Personen verursacht werden, werden in voller Höhe vom Mieter zurückgefordert.
Bei Schäden an Camper-Van infolge einer (zu) leeren Batterie, unsachgemäßer Benutzung von Camper-Van, Fahrlässigkeit und/oder Nichtbeachtung der Anweisungen des Vermieters haftet der Mieter bis zu einem Höchstbetrag, der sich aus der Selbstbeteiligung und einer eventuellen zusätzlichen Entschädigung ergibt.
Zu den Schäden gehören auch die negativen Folgen des Verlusts von Bonus-/Malusstufen auf die Versicherungsprämie infolge eines vom Mieter oder einem eingetragenen Beifahrer verursachten Zusammenstoßes, Unfalls oder bilateralen Schadens.
Melde einen Schaden immer sofort an EV Camper und befolge unsere weiteren Hinweise zur Schadensabwicklung. Bei einem Verkehrsunfall bist du verpflichtet, das europäische Schadenformular auszufüllen und ggf. einen Polizeibericht erstellen zu lassen.
Im Falle einer Panne oder einer Beschädigung des Fahrzeugs Camper-Van, so dass es nicht mehr als Camper-Van genutzt werden kann, bleibst du als Mieter für das Fahrzeug verantwortlich, bis die Rückführung des Fahrzeugs in die Niederlande durch den Vermieter organisiert ist.
Erfolgt eine Beschlagnahme durch die Polizei oder die Justizbehörden, weil ihrer Meinung nach vom Mieter mit dem Camper-Van Betäubungsmittel/Drogen transportiert werden, ein rücksichtsloses Fahrverhalten mit dem Fahrzeug an den Tag gelegt wurde, der Mieter fahrlässig mit dem Camper-Van umgegangen ist oder anderweitig eine Straftat begangen wurde, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen. Die (außer-)gerichtlichen Kosten, die dem Vermieter entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
Kosten, die durch Bruch, Verlust und/oder Diebstahl aufgrund von Fahrlässigkeit des Mieters entstehen, werden ebenfalls jederzeit vom Mieter zurückgefordert.
(Feuer) Schäden, die durch Rauchen oder die Verwendung von offenem Feuer in der Camper-Van durch oder unter der Verantwortung des Mieters oder seiner Mitreisenden verursacht werden, werden in vollem Umfang vom Mieter zurückgefordert.
Wenn die Camper-Van aufgrund einer Panne nicht mehr als Camper-Van genutzt werden kann, finden wir gerne gemeinsam eine geeignete Lösung. Dies kann jedoch niemals ein Grund für den Mieter sein, eine Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teils davon zu verlangen.
Der Vermieter haftet in keinem Fall für persönliche, immaterielle, materielle, Folge- oder Personenschäden des Mieters oder Mitreisenden, die durch die Nutzung des Camper-Van, durch ein mechanisches Versagen, einen Verkehrsunfall oder einen ein- oder beidseitigen Schadensfall verursacht werden.
Betriebs- und Reparaturkosten
Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der nicht bestimmungsgemäßen Nutzung des Camper-Van stehen, einschließlich der Verwendung falscher Ladegeräte, der Reparatur von Reifen, Glas- und Spiegelschäden, Bußgeldern, Gerichtskosten usw., gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters.
Pannenhilfe für platte Reifen, Glas- und Spiegelschäden, Verwendung falscher Ladegeräte, Verlust des Schlüssels und eine leere Batterie aufgrund eigenen Verschuldens liegt immer in der Verantwortung des Mieters.
Die Anzahl der zu fahrenden Freikilometer ist ggf. in der Buchung enthalten. Wenn du eine Charge-Karte von EV Camper verwendest, werden die anfallenden Kosten nachträglich von der Kaution abgezogen und ggf. zusätzlich berechnet.
Leider erstatten wir dem Mieter ohne vorherige Zustimmung des Vermieters keine Kosten für Mängel oder Reparaturen, die er von sich aus vornimmt. Wir sind jedoch immer bereit, diesbezüglich angemessene Konsultationen zu führen.
Die angefallenen Reparaturkosten, für die eine Genehmigung des Vermieters eingeholt wurde, werden vom Vermieter erst dann erstattet, wenn der Mieter die originalen Einzelverbindungsnachweise (mit Namen) sowie die ausgetauschten defekten Teile vorgelegt hat. Die Nichtvorlage der genannten Rechnungen und/oder der ersetzten Teile berechtigt den Vermieter, die Erstattung zu verweigern. Die Erstattung von Rechnungen, die in ausländischer Währung bezahlt wurden, erfolgt zum Mittelkurs der jeweiligen Währung am Tag der Übergabe der Rechnung durch den Mieter an den Vermieter.
Mangel
Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag jederzeit ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn der Mieter seiner Meinung nach das gemietete Zimmer nicht mit der gebotenen Sorgfalt nutzt oder seine Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter nicht erfüllt; in diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, das gemietete Zimmer unbeschadet seines Rechts auf Schadenersatz unverzüglich in Besitz zu nehmen.
Hinsichtlich des Mangels: "Unfähigkeit, Camper-Van zu liefern oder rechtzeitig zu liefern", ist der Vermieter berechtigt, ein vergleichbares Camper-Van zu liefern. Diese muss mindestens den Spezifikationen der ursprünglichen Camper-Van entsprechen, kann aber in Art, Layout und Farbe abweichen.
Der Vermieter haftet in keinem Fall für Kosten, die dadurch entstehen, dass Camper-Van nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht geliefert werden kann, weil das Fahrzeug aufgrund eines Defekts an Camper-Van, höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, nicht mehr für den vorgesehenen Zweck genutzt werden kann.
Bei Auflösung oder teilweiser Auflösung des Mietvertrags aufgrund der Unmöglichkeit, Camper-Van rechtzeitig oder überhaupt zu liefern, aufgrund eines Mangels an Camper-Van, höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat und die verhindern, dass Camper-Van wie Camper-Van genutzt werden kann, erstattet der Vermieter dem Mieter den gesamten oder einen Teil des gezahlten Mietpreises.
Sonstige Bestimmungen, anwendbares Recht und Streitigkeiten
EV Camper BV hat ihren Sitz in Amersfoort, Niederlande, und ist bei der Handelskammer unter der Nummer 93949448 eingetragen.
Auf die Mietbedingungen des Vermieters und den zwischen Vermieter und Mieter geschlossenen Vertrag findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Streitigkeiten, die sich aus den Mietbedingungen des Vermieters und/oder einem Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter ergeben, werden ausschließlich einem zuständigen niederländischen Gericht vorgelegt.
Abweichungen von der Buchung und/oder den Mietbedingungen gelten nur, wenn sie zwischen Vermieter und Mieter schriftlich vereinbart wurden.
Im Falle von Fahrlässigkeit, Täuschung, Verheimlichung oder unrechtmäßigem und/oder rücksichtslosem Handeln des Mieters hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag zu kündigen, die Camper-Van zu beschlagnahmen und vom Mieter Schadenersatz zu verlangen.
Ergänzend zu den Mietbedingungen gelten die auf unserer Website aufgeführten Datenschutzbestimmungen.